Opfer motorisierter Gewalt
Gerade beklagen wir den Tod von Julia Viellehner und Nicky Hayden. Der Unfalltod von Michele Scarponi liegt nur Wochen zurück, genau wie die motorisierte Gewalt gegen Toursieger Chris Froome.
Die prominenten Opfer der Kampffahrer sind in aller Munde. Dass motorisierte Verkehrsteilnehmer auch in Deutschland täglich Radfahrer in schwierige Situationen bringen, oder gar gefährden, scheint niemanden wirklich zu interessieren, schon gar nicht die Polizei.
In Großbritannien gibt es Initiativen der Polizei um den Seitenabstand von 1,5 Metern zu kontrollieren und die Kraftfahrer zu erziehen.
In Frankfurt hingegen, wie unlängst im HR berichtet, konzentriert sich die Polizei auf das Kontrollieren von Rotlichtverstößen Frankfurter Radfahrer.
Interessiert doch nicht! Anscheinend auch in Dieburg.
Enges Überholen oder sonstige Verstöße im Straßenverkehr – für die hiesige Polizei anscheinend kein Problem bzw., wenn überhaupt, ein Kavaliersdelikt.
Am 30.4.2017 wurde in Babenhausen ein Radsportler, wohl durch Schneiden bzw. zu enges Überholen, vom Rad geholt. Selbiger Autofahrer hatte mich kurz zuvor ebenfalls eng überholt und in letzter Sekunde angehupt, um mich zu erschrecken.
Will man einen Überholvorgang durch Hupen ankündigen, hupt man nicht in allerletzter Sekunde um dann, ohne Gegenverkehr, dicht zu überholen.
„Fahrradjäger“ nannte ich den Zeitgenossen an diesem Tag. Heute möchte ich lieber „Kampffahrer“ sagen.
Jedenfalls war ich am 3. Mai von der Polizei in Dieburg schriftlich aufgefordert worden, eine Zeugenaussage zu machen. Der Brief ging bei mir am selben Tag raus. In meiner Antwort erstattete ich gleichzeitig Anzeige wegen des zu engen Überholens, für das ein Videodokument vorliegt.
Nehmen wir mal an, dass mein Schreiben am 5. Mai in Dieburg in der Eingangspost war. Bis zum 21. Mai hatte ich bzgl. meiner Anzeige nichts gehört.
Als ich am Sonntag auf dem Rückweg von meiner Streckenerkundung des Besi&Friends-Charity-Events durch Babenhausen fuhr, kam mir die Idee, vor Ort in Dieburg nachzufragen. Schließlich war es nicht weit und ich wollte noch etwas Kilometer machen.
Kaum war ich raus aus Babenhausen, stockte mir der Atem. Ein Porschefahrer im Gegenverkehr überholte eine Kolonne und kam mir auf meiner Spur entgegen. Statt zu Bremsen zog er durch. Ich hielt mein Rad in der Spur, mit dem Gedanken, in letzter Sekunde aufs Bankett ausweichen zu müssen. So was hatte ich noch nie erlebt!
Zum Glück ist alles gut gegangen, außer dass der Puls auf 180 war.
In Dieburg bei der Polizei angekommen, fragte ich den diensthabenden Oberkommissar(?) ob meine schriftliche Anzeige eingegangen sei. Er meinte, ich solle ab dem 30. Mai anrufen. Erst dann sei die Kollegin aus dem Urlaub zurück. Nur die könne mir Auskunft geben.
Danach wollte ich den Überholvorgang des Porsche anzeigen. Ich spielte das Video meiner Fly12 ab, das ich mir vor der Wache schnell aufs iPhone gezogen hatte (über das WLAN der Fly12). Der Polizist meinte, dass das allenfalls „Überholens bei unklarer Verkehrslage“ sei, für das es maximal ein kleines Bußgeld gäbe.
Auch gut, dachte ich, als der Polizist das Kennzeichen notierte und in seiner Wache verschwand.
Kurz darauf war er wieder da und meinte, dass der Bußgeldkatalog dafür kein Bußgeld vorsähe, weil keine Gefährdung vorgelegen habe.
„Gefährdung“ erklärte er mir, läge immer dann vor, wenn etwas passiert. Aber es sei ja nichts passiert und ich hätte nicht einmal einen Schlenker zum Ausweichen fahren müssen.
Übrigens, so erklärte er mir, sei das beim zu engen Überholen eines Radfahrers ähnlich. Solange nichts passiert, liegt keine Gefährdung vor und somit könne dann auch kein Bußgeld erhoben werden. Aha!
Frustriert durfte ich gehen.
Wurde ich veräppelt?
Was ich nun im Internet zu Bußgeldern lese, ist anders als das, was ich Sonntag in Dieburg erzählt bekommen hatte!
Überholen trotz unklarer Verkehrslage zieht ein Bußgeld von 100 EUR und ein Punkt in Flensburg nach sich. Gefährdung muss dabei nicht vorliegen! Liegt Gefährdung vor und gleichzeitig ein Überholverbot, sind 250 EUR fällig und es gibt einen Monat Fahrverbot.
Ähnliches gilt bei zu engem Überholen: Seitenabstand nicht eingehalten (1,5 m bei einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrad, Motorrad,…) wird mit 30 EUR belegt. Erfolgt der Überholvorgang bei unklarer Verkehrslage, also bspw. bei Gegenverkehr, wird es wesentlich teurer, je nachdem ob Gefährdung vorliegt.
Falls das stimmt, fühle ich mich von dem Dieburger Polizisten veräppelt. Er hätte die Sache aufnehmen müssen. Übrigens bin ich mir nicht sicher, ob nicht doch Gefährdung vorlag. Aber das kann ich schlecht beurteilen. Schließlich bin ich kein Jurist. Aber konnte der Porsche-Fahrer davon ausgehen, dass ich meinen Lenker fest – und damit die Spur – halten würde?
Liebe Damen und Herren der Polizei Dieburg, Ihre geschätzte Meinung würde mich nun wirklich interessieren.
Hallo Claude,
bzgl. der Situation(en) auf der Straße und deiner geschilderten verliere ich als RR- & Autofahrer keine Worte.
Eine relativ schnelle Antwort könnte es ggf. über Twitter geben, auch wenn dort wohl nur andere Polizeidienststellen vertreten sind.
Beste Grüße, Dennis
Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht. In Hattersheim wurde ich einmal so eng überholt dass ich den Spiegel des Autofahrers mit der Hand ein klappen konnte. Die gerufene Polizei liegt mir allerdings na keine Anzeige zu erstatten weil ich schließlich den in Anführungszeichen Unfall verursacht hätte. Ich hätte ja schließlich mit Absicht den Spiegel des Autofahrers berührt und damit sei ich der Unfallverursacher. Ohne Worte. Über den viel zu dichten Abstand und eine Gefährdung wurde nicht weiter drauf eingegangen
Ganz vergessen: der Polizist fragte mich sogar noch warum ich überhaupt im Feierabend Verkehr Fahrrad fahre. Da wäre ich ja quasi selber Schuld und ich sollte doch in Zukunft besser darauf verzichten. Ein anderer Tip war auch: ich solle einfach in der Mitte der Straße fahren weil das wäre ja schließlich mein Recht. Unfassbar.
Wahnsinn … ich weiche wo immer es geht auf Radwege aus, bei uns allerdings oft keiner da oder dem Rad nicht grade abträglich … Löcher, Wurzeln … schnelles Fahren nicht drin …
Ich muss aber auch sagen, dass manche Radfahrer es auf Zweikampf anlegen durch unvernünftiges Verhalten im Straßenverkehr … besonders italienische Radfahrer fahren gerne bei Rot über die Ampeln, in Zweier- oder sogar Dreierreihen, auch bei dichterem Verkehr. Wenn ich von mir sage, dass ich vernünftiges Verhalten zeige, so hab ich am Samstag in der Nacht – warum auch immer – äußerst hirnlos gehandelt: Weiße reflektierende Windjacke – Reißverschluss kaputt gegangen – Jacke unter das schwarze Fleece angezogen, damit sie nicht so flattert – auf Strecke verfahren – stehen geblieben am Straßenrand- rechts hohe Mauer – Rücklicht zwar an, aber starkes Blinklicht in Tasche, weil Halterung vergessen … gelbe reflektierende Jacke nicht mit – Auto von Hinten – auf mich zugefahren – sehr weit rechts – Schrecksekunden – Gedankenblitz – jetzt gleich hat er mich … zum Glück gut gegangen – Millimeter an mir vorbei – ich glaube, der Fahrer hat mich nicht mal gesehen – wie auch: Kleidung schwarz wie die Nacht, Rücklicht kann verwechselt werden mit den roten angeleuchteten Katzenaugen an der Mauer … bekomme immer noch Gänsehaut, wie knapp das war …
Wünsche allen Radfahrern gute unfallfreie Fahrt !!!
(ganzer Bericht: https://gabiwinck.wordpress.com/2017/05/23/umfallen-ist-wie-anlehnen-nur-spaeter/)
2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Das würde ich auf jeden fall ebenfalls anzeigen!!!!!!!!!
Das Problem scheint zu sein, das es sich um eine allgemeine Arbeitsabwehrmasnahme handelt. Ich hatte auch in einer anderen Situationen das Problem, das versucht wurde das klein zu reden. Es liegt wohl daran das die Hessische Polizei nicht gut besetzt ist, viel schreibt und dann doch nichts passieren wird. Wurde auch mal gebeten die Anzeige in Bayern wo ich wohne auf zu geben, weil die Polizei mehr Zeit hätte.
Wenn da nichts schriftlich kommt, versuchen die einen ab zu wimmeln, hat nichts mit dem Vergehen an sich zu tun.
Ich würde da mal über eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt nachdenken und/oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit und Unkenntnis
https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html
Claude,
Dienstaufsichtsbeschwerde bitte.
Der Beamte hatte -leider – keine Lust seinen Dienst zu verrichten.
Gruß Hubi
Klarer Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde!
Es gibt übrigens auch Polizisten, die sich in solchen Sachen sehr pro bike engagieren. Ist also hoffentlich ein Einzelfall.