Kommenden Montag werde ich für 10 Tage mit Familie im Robinson-Club Schlanitzen-Alm im Dreiländereck Österreich-Italien-Slowenien sein.
Natürlich geht eines meiner Rennräder mit – das bergtauglichste.
Vorher habe ich mich im Internet schlau gemacht, was es in Österreich beim Rennradfahren zu beachten gibt.
Herr Ramsauer kann sich davon eine gehörige Scheibe abschneiden. Allerdings glaube ich nicht, dass solche Regelungen in Deutschland Akzeptanz finden würden. Die Autolobby ist einfach zu groß.
Auszug aus der StVO Österreich:
Rennradfahrer dürfen die Straße benützen, auch wenn daneben ein Radweg verläuft (§ 68, Abs. 2).
Ein Fahrrad gilt als Rennrad, wenn
• es fahrbereit höchstens 12 kg wiegt,
• es einen Renn- oder Triathlonlenker hat,
• die Felgen höchstens 23 mm breit sind und einen Durchmesser von mindestens 630 mm haben.
Auch der Rennradfahrer muss sich als solcher deklarieren, durch seine Kleidung. Sie muss seine Trainingsabsicht „zur Steigerung und Optimierung der Leistung“ kundtun. Also Radtrikot. Wer etwa mit dem Rennrad im Anzug zur Arbeit fährt, muss auf den Radweg. Rennradler dürfen bei Tag auf Scheinwerfer, Rücklicht, Reflektoren und Klingel verzichten.
Nebeneinander fahren:
Radfahrer dürfen … bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinanderfahren darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden.
Rechts fahren:
„Rechts fahren, so weit wie zumutbar“, schreibt die StVO allen Verkehrsteilnehmern vor. Für den Radfahrer bedeutet dies, dass das rechte Hinterrad eines Autos die Spur des Radfahrers vorgibt. Noch weiter rechts zu radeln würde die Autofahrer nur verleiten, an unübersichtlicher Stelle zu überholen, was Radler und andere Verkehrsteilnehmer erst recht gefährdet.